Gute Personalarbeit ist längst mehr als nur eine verwaltende Tätigkeit, die mit dem Schalten von Stellenanzeigen und dem Führen von Bewerbungsgesprächen getan ist. Das englische Wort „Human Resources“ beschreibt das spannende Arbeitsfeld für Personalfachkaufleute wohl am besten. Denn als Geprüfte/-r Personalfachkauffrau/-mann sind Sie für alle Wirtschaftszweige einsetzbare Sachkundige im Personalwesen und wissen, wie sie das Potential von Mitarbeitenden fördern und sie motivieren.
Die Fortbildung Geprüfte/-r Personalfachkauffrau/-mann eignet sich für alle, die eine personalbezogene Berufsausbildung oder eine kaufmännische Ausbildung und Berufspraxis im Personalwesen vorweisen können und sich neben der operativen Personalverwaltung insbesondere mit Führungsaufgaben „nahe am Menschen“ befassen möchten. Mit der Weiterbildung erwerben Sie wichtiges Wissen zu Prozessen im Personalwesen, Know-how im Arbeitsrecht und erlernen Techniken, die Sie für einen sensiblen Umgang im Personalbereich benötigen.
Als Human Resources-Spezialist:in, Personalreferent:in oder Personalleiter:in entscheiden Sie dann in der Personalgewinnung, -qualifizierung und -entwicklung auch indirekt über Erfolg und Zukunft Ihres Unternehmens. Denn ein Unternehmen performt nur so gut wie seine Mitarbeitenden.
Die bundeseinheitliche Aufstiegsfortbildung Geprüfte/-r Personalfachkauffrau/-mann kommt für Sie in Frage, wenn Sie bereits eine kaufmännische Ausbildung bzw. erste Berufserfahrung im Personalwesen vorweisen können. Als Geprüfte/-r Personalfachkauffrau/-mann ist Ihr Spektrum an Einsatzmöglichkeiten breit, sowohl im Hinblick auf die zu übernehmende Funktion als auch auf die Branchenwahl.
So können Sie in Betrieben aller Wirtschaftszweige als Personalleiter:in oder Personalreferent:in eingesetzt werden. Aber auch in Personalberatungen, in der öffentlichen Verwaltung sowie in Verbänden sind Personalfachkaufleute zu finden.
Der IHK-Abschluss Geprüfte/-r Personalfachkauffrau/-mann findet sich in verschiedensten Stellenanzeigen wieder, so z. B. als:
Mit dem Abschluss Geprüfte/-r Personalfachkauffrau/-mann erwerben Sie den allgemeinen Hochschulzugang. Damit steht Ihnen unter anderem der Zugang zu einem weiteren akademischen Studium im Bereich Personalwesen & Human Resources-Management offen. Nähere Informationen finden Sie unter: www.weiter-studieren-in-bayern.de
Ebenso wird Ihnen der direkte Weg zum Studiengang Betriebswirt/-in ermöglicht. Dieser Top-Abschluss (im System der IHK-Aufstiegsfortbildung auf der höchsten Stufe) öffnet Ihnen weitere Türen in der Unternehmensführung.
* Chamber of Commerce and Industry
** Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Bayern
Um den AdA-Schein zu erhalten, müssen Absolvent:innen des Studiengangs Geprüfte/-r Personalfachkauffrau/-mann nur noch die mündliche Prüfung ablegen. Mit Bestehen der gesamten Abschlussprüfung Geprüfte/-r Personalfachkauffrau/-mann sind Sie von der schriftlichen AdA-Prüfung befreit.
Um zur IHK-Prüfung zugelassen zu werden, muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein und der Nachweis der Ausbildereignung - AdA (integrativer Teil des Studiengangs) erbracht werden:
Die Berufspraxis in berufsbegleitenden Studiengängen muss erst zum Zeitpunkt der ersten schriftlichen IHK-Teilprüfung vollständig erbracht sein.
Für Interessierte, die derzeit die Zulassungsvoraussetzungen für den Studiengang Geprüfte/-r Personalfachkauffrau/-mann noch nicht erfüllen, bieten wir als Grundlagenqualifikation im Personalwesen den Studiengang Personalfachkraft an.
12 Monate (Ferienzeiten orientieren sich an den Schulferien)
Dieser Studiengang ist förderungsfähig nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG - Aufstiegs-BAföG). Studierende erhalten einen Zuschuss zu den Studiengebühren in Höhe von 50 %. Bei bestandener Prüfung erhöht sich der Zuschuss auf bis zu 75 %. Nähere Informationen und Antragsvordrucke erhalten Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de
Der Freistaat Bayern gewährt für erfolgreich abgelegte öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen in gewerblichen und kaufmännischen Berufen (hierzu zählt auch dieser Studiengang) derzeit den „Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung“ in Höhe von 3.000 Euro.* Die Prämienregelungen in anderen Bundesländern finden Sie in dieser Übersicht.
*Für die Gewährung des Bayerischen Meisterbonus' müssen Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Bayern liegen.Sie haben die Möglichkeit, die Kosten Ihrer Weiterbildung bei Ihrer Einkommenssteuererklärung geltend zu machen. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder unter www.finanzamt.bayern.de
Beispielrechnung Geprüfte/-r Personalfachkauffrau/-mann PFK (Stand: April 2023)
Akademieleiterin Oberbayern/Schwaben
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