Geprüfte/-r Personalfachkauffrau/-mann

Die Qualifikation zur Fachkraft mit Spezialwissen und in der Organisations­entwicklung mit IHK-Abschluss

Gute Personalarbeit ist längst mehr als nur eine verwaltende Tätigkeit, die mit dem Schalten von Stellenanzeigen und dem Führen von Bewerbungsgesprächen getan ist. Das englische Wort „Human Resources“ beschreibt das spannende Arbeitsfeld für Personalfachkaufleute wohl am besten. Denn als Geprüfte/-r Personalfachkauffrau/-mann sind Sie für alle Wirtschaftszweige einsetzbare Sachkundige im Personalwesen und wissen, wie sie das Potential von Mitarbeitenden fördern und sie motivieren.

Die Fortbildung Geprüfte/-r Personalfachkauffrau/-mann eignet sich für alle, die eine personalbezogene Berufsausbildung oder eine kaufmännische Ausbildung und Berufspraxis im Personalwesen vorweisen können und sich neben der operativen Personalverwaltung insbesondere mit Führungsaufgaben „nahe am Menschen“ befassen möchten. Mit der Weiterbildung erwerben Sie wichtiges Wissen zu Prozessen im Personalwesen, Know-how im Arbeitsrecht und erlernen Techniken, die Sie für einen sensiblen Umgang im Personalbereich benötigen.

Als Human Resources-Spezialist:in, Personalreferent:in oder Personalleiter:in entscheiden Sie dann in der Personalgewinnung, -qualifizierung und -entwicklung auch indirekt über Erfolg und Zukunft Ihres Unternehmens. Denn ein Unternehmen performt nur so gut wie seine Mitarbeitenden.

Karrierechancen für Personalfachkaufleute

Die bundeseinheitliche Aufstiegsfortbildung Geprüfte/-r Personalfachkauffrau/-mann kommt für Sie in Frage, wenn Sie bereits eine kaufmännische Ausbildung bzw. erste Berufserfahrung im Personalwesen vorweisen können. Als Geprüfte/-r Personalfachkauffrau/-mann ist Ihr Spektrum an Einsatzmöglichkeiten breit, sowohl im Hinblick auf die zu übernehmende Funktion als auch auf die Branchenwahl. 
So können Sie in Betrieben aller Wirtschaftszweige als Personalleiter:in oder Personalreferent:in eingesetzt werden. Aber auch in Personalberatungen, in der öffentlichen Verwaltung sowie in Verbänden sind Personalfachkaufleute zu finden.

Der IHK-Abschluss Geprüfte/-r Personalfachkauffrau/-mann findet sich in verschiedensten Stellenanzeigen wieder, so z. B. als:

  • Personalreferent:in
  • Personalleiter:in
  • Human-Resources (HR)-Manager:in bzw. Personalmanager:in
  • Recruiter:in
  • Personalentwickler:in

Mit dem Abschluss Geprüfte/-r Personalfachkauffrau/-mann erwerben Sie den allgemeinen Hochschulzugang. Damit steht Ihnen unter anderem der Zugang zu einem weiteren akademischen Studium im Bereich Personalwesen & Human Resources-Management (HR-Management) offen. 

Ebenso wird Ihnen der direkte Weg zum Studiengang Betriebswirt/-in ermöglicht. Dieser Top-Abschluss (im System der IHK-Aufstiegsfortbildung auf der höchsten Stufe) öffnet Ihnen weitere Türen in der Unternehmensführung.

Fakten

  • Studiengangsform
    Intensivstudium
  • Studiendauer 
    12 Monate
  • IHK-Abschluss 
    Geprüfte/-r Personalfachkauffrau/-mann
    (engl. Bachelor Professional of Human Resources Management (CCI*))
  • Kosten 
    3.630,00 Euro (inkl. 120,00 Euro für Lernmaterialien)
  • Mehr als 100 % finanzielle Förderung der Kosten möglich bis zu 75 % durch Aufstiegs-BAföG und derzeit 3.000 Euro Meisterbonus bei bestandener Prüfung**

* Chamber of Commerce and Industry
** Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Bayern

Kostenfreie Online-Infoveranstaltungen
Geprüfte/-r Personalfachkauffrau/-mann

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Christine Frisch
Studienbetreuung

Welche Studieninhalte hat der Studiengang
Geprüfte/-r Personalfachkaufmann/-frau?

Personalarbeit organisieren und durchführen

1.1 Personalbereich in die Gesamtorganisation des Unternehmens einbinden

  • Begriff und Wesen der Unternehmensorganisation
  • Aufbauorganisation
  • Ablauforganisation
  • Die Personalabteilung in der Gesamtorganisation
  • Aufgaben und Organisation der Personalabteilung

1.2 Personalwirtschaftliches Dienstleistungsangebot gestalten

  • Entwicklung von der Funktions- zur Kundenorientierung
  • Ist-Situation
  • Prognose und Potenzialanalyse
  • Innovationsmanagement in der Dienstleistung
  • Personalwirtschaftlicher Dienstleistungsprozess

1.3 Prozesse im Personalwesen gestalten

  • Grundlagen der Prozessgestaltung
  • Systematische Prozessverbesserung

1.4 Projekte planen und durchführen

  • Projektorganisation
  • Projektleitung
  • Projektteam
  • Projektplanung
  • Projektinformationssysteme
  • Projektsteuerung
  • Projektkontrolle

1.5 IT im Personalbereich nutzen

  • IT-Einsatz
  • Personalinformations- und Personalmanagementsysteme
  • Datenschutz und Datensicherheit
  • Auswahlkriterien für Standardsoftware

1.6 Beraten und Fachgespräche führen

  • Grundlagen der Beratungsmethodik
  • Konfliktmanagement
  • Gesprächsführungstechnik
  • Regeln der Feedbacktechnik
  • Einsatz der Reflexionstechnik

1.7 Präsentations- und Moderationstechniken einsetzen

  • Moderierte Teamarbeit – Denken im Dialog
  • Gruppenarbeitstechniken
  • Umgang mit Präsentationsmedien

1.8 Arbeitstechniken und Zeitmanagement anwenden

  • Hilfen für das „Lernen zu lernen“
  • Allgemeines Zeitmanagement
  • Gruppenarbeit
  • Persönliches Zeitmanagement

Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen

2.1 Individuelles und kollektives Arbeitsrecht anwenden

  • Die Anbahnung von Arbeitsverhältnissen
  • Die Begründung des Arbeitsverhältnisses
  • Entgeltfortzahlung ohne Arbeitsleistung
  • Störungen im Arbeitsverhältnis
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Die Personalaktenführung
  • Unternehmensverfassung
  • Betriebsverfassungsgesetz
  • Tarifvertragsrecht
  • Arbeitskampfrecht
  • Rechtsquellen des Arbeitsrechts

2.2 Rechtswege kennen und das Prozessrisiko einschätzen

  • Arbeitsgerichtsbarkeit
  • Sozialgerichtsbarkeit

2.3 Einkommens- und Vergütungssysteme umsetzen

  • Wirtschaftliche Grundlagen
  • Wertschöpfung im Unternehmen
  • Rechtliche Grundlagen
  • Prinzipien der Entgeltfestsetzung
  • Festlegung der Entgelthöhe
  • Formen der Beteiligung am Unternehmenserfolg
  • Leistungsabhängige Entgeltformen
  • Kriterien für die Wahl der Entgeltform
  • Personalzusatzkosten

2.4 Sozialversicherungsrecht anwenden

  • Grundlagen der Sozialversicherung
  • Ziele und Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Ziele und Aufgaben der Pflegeversicherung
  • Ziele und Aufgaben der Rentenversicherung
  • Ziele und Aufgaben der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitsförderung
  • Ziele und Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung
  • Grundzüge der Sozialgerichtsbarkeit

2.5 Sozialleistungen des Betriebes gestalten

  • Grundlagen der betrieblichen Sozialpolitik
  • Betriebliche Sozialleistungen
  • Cafeteria-Angebote
  • Informationsmöglichkeiten über betriebliche
  • Sozialleistungen

2.6 Personalbeschaffung durchführen

  • Hilfsmittel der Personalbeschaffung
  • Interne Beschaffung
  • Externe Beschaffung

2.7 Administrative Aufgaben einschließlich der Entgeltabrechnung bearbeiten

  • Aufgaben der Personalverwaltung
  • Instrumente der Personalverwaltung
  • Datensicherheit und betrieblicher Datenschutz

2.8 Arbeitstechniken und Zeitmanagement anwenden

  • Hilfen für das „Lernen zu lernen“
  • Allgemeines Zeitmanagement
  • Gruppenarbeit
  • Persönliches Zeitmanagement

Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen

3.1 Konjunktur- und Beschäftigungspolitik bei Personalplanung und -marketing berücksichtigen

  • Konjunktur und Beschäftigung
  • Personalplanung
  • Strategische Unternehmensplanung
  • Personalwirtschaftliche Ziele

3.2 Personalwirtschaftliche Ziele aus der strategischen Unternehmensplanung ableiten

  • Strategische Unternehmensplanung
  • Einfluss auf personalwirtschaftliche Ziele
  • Personalwirtschaftliche Ziele

3.3 Beschäftigungsstrukturen und Personalbedarfe für Produktions- und Dienstleistungsprozesse analysieren und ermitteln

  • Die menschliche Arbeitsleistung im Unternehmen
  • Instrumente der Personalbedarfsbestimmung
  • Methoden der Personalbedarfsberechnung
  • Methoden zur Ermittlung des Personalbestandes
  • Profile durch Arbeits(platz)bewertung
  • Maßnahmen zur Anpassung des Personalbedarfs
  • Ziele, Inhalte und Notwendigkeit der Personalentwicklungsplanung
  • Personalinformationssysteme
  • Ziele des Personalcontrollings
  • Aufgaben des Personalcontrollings

3.4 Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung durchführen

  • Methoden der Personalbedarfsberechnung
  • Methoden zur Ermittlung des Personalbestandes
  • Profile durch Arbeits(platz)bewertung
  • Maßnahmen zur Anpassung des Personalbedarfs
  • Ziele, Inhalte und Notwendigkeit der Personalentwicklungsplanung

3.5 Personalcontrolling gestalten und umsetzen

  • Ziele des Personalcontrollings
  • Aufgaben des Personalcontrollings
  • Das Personalinformationssystem als Hilfsmittel
  • Elemente des Personalcontrollings

Personal- und Organisationsentwicklung steuern

4.1 Mitarbeiter beurteilen, deren Potenziale erkennen und fördern

  • Mitarbeiterbeurteilung
  • Auswertung der Potenzialanalyse

4.2 Konzepte für die Kompetenzentwicklung sowie für Qualifizierungsprogramme entwerfen und umsetzen

  • Stellenwert der Kompetenzentwicklung
  • Lernen
  • Betriebliche Weiterbildung

4.3 Zielgruppenspezifische Förderprogramme erarbeiten und umsetzen

  • Zielgruppen für Förderprogramme
  • Individuelle und gruppenbezogene Förderprogramme

4.4 Qualitätsmanagement in der Personal- und Organisationsentwicklung einsetzen

  • Qualitätsstrategien
  • Qualitätsnormen/Zertifizierung
  • Kosten-Nutzen-Analyse
  • Qualitätssichernde Maßnahmen in der Personalentwicklung

4.5 Führungsmodelle und Führungsinstrumente anwenden, Führungskräfte beraten

  • Führungsmodelle, Management-by-Techniken
  • Führungsinstrumente
  • Beraten der Führungskräfte

4.6 Betriebliche Arbeitsformen mitgestalten, Grundsätze moderner Arbeits- und Lernorganisation umsetzen

  • Moderne Arbeitsorganisation
  • Lernförderliche Arbeitsgestaltung
  • Moderne Lernorganisation

Welche Zulassungs­voraussetzungen muss ich für den Studiengang Personalfachkauffrau/-mann erfüllen?

Um zur IHK-Prüfung zugelassen zu werden, muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein und der Nachweis der Ausbilderprüfung (AdA)* erbracht werden:

  • eine abgeschlossene Ausbildung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine Berufspraxis von mindestens einem Jahr im Personalbereich
  • eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine Berufspraxis von mindestens zwei Jahren im Personalbereich
  • eine abgeschlossene Ausbildung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine Berufspraxis von mindestens drei Jahren im Personalbereich.
  • Falls kein abgeschlossener Ausbildungsberuf wie oben genannt vorliegt, muss eine mindestens fünfjährige Berufspraxis im Personalbereich nachgewiesen werden.

Die Berufspraxis in berufsbegleitenden Studiengängen muss erst zum Zeitpunkt der ersten schriftlichen IHK-Teilprüfung vollständig erbracht sein.

*Falls Sie noch nicht über die Ausbildereignungsprüfung (AdA-Schein) verfügen, können Sie sich bei uns für ein Online-Seminar anmelden. Die Termine dieses Online-Seminars sind so gelegt, dass Sie keinen Unterricht des Studiengangs Geprüfte/-r Personalfachkauffrau/-mann verpassen und Sie erhalten den AdA-Schein noch vor Abschluss des Studiengangs. 

Sie erfüllen die Voraussetzungen noch nicht?

Für Interessierte, die derzeit die Zulassungsvoraussetzungen für den Studiengang Geprüfte/-r Personalfachkauffrau/-mann noch nicht erfüllen, bieten wir als Grundlagenqualifikation im Personalwesen den Studiengang Personalfachkraft an.

Individuelle Angebote für Firmen

Dieser Studiengang ist auch als individuelles Firmenangebot buchbar.

Die kommenden Studientermine Geprüfte/-r Personalfachkauffrau/-mann in der Übersicht

Welche finanziellen Fördermöglichkeiten gibt es?

Aufstiegs-BAföG

Dieser Studiengang ist förderungsfähig nach dem Aufstiegs­fortbildungs­förderungs­gesetz (AFBG - Aufstiegs-BAföG). Studierende erhalten einen Zuschuss zu den Studiengebühren in Höhe von 50 %. Bei bestandener Prüfung erhöht sich der Zuschuss auf bis zu 75 %. Nähere Informationen und Antragsvordrucke erhalten Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de

Meisterbonus

Der Freistaat Bayern gewährt für erfolgreich abgelegte öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen in gewerblichen und kaufmännischen Berufen (hierzu zählt auch dieser Studiengang) derzeit den „Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung“ in Höhe von 3.000 Euro.* Die Prämienregelungen in anderen Bundesländern finden Sie in dieser Übersicht.

*Für die Gewährung des Bayerischen Meisterbonus' müssen Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Bayern liegen.

Steuerliche Berücksichtigung

Sie haben die Möglichkeit, die Kosten Ihrer Weiterbildung bei Ihrer Einkommens­steuererklärung geltend zu machen. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder unter www.finanzamt.bayern.de

Nutzen Sie die fachlichen und finanziellen Vorteile!

Beispielrechnung 
Geprüfte/-r Personalfachkauffrau/-mann PFK ohne Ausbildung der Ausbilder AdA (Stand: Juni 2024)

Beispielrechnung Studiengebühren Personalfachkauffrau/Personalfachkaufmann ohne AdA inkl. Überschuss aus Förderung/Meisterbonus an der Akademie Handel.
Beispielrechnung Studiengebühren Personalfachkauffrau/Personalfachkaufmann ohne AdA inkl. Überschuss aus Förderung/Meisterbonus an der Akademie Handel.
Grafik Finanzielle Förderung
Grafik Finanzielle Förderung

Beispielrechnung
Geprüfte/-r Personalfachkauffrau/-mann PFK mit Ausbildung der Ausbilder AdA 
(Stand: Juni 2024)

Beispielrechnung Studiengebühren Personalfachkauffrau/Personalfachkaufmann mit AdA inkl. Überschuss aus Förderung/Meisterbonus an der Akademie Handel.
Beispielrechnung Studiengebühren Personalfachkauffrau/Personalfachkaufmann mit AdA inkl. Überschuss aus Förderung/Meisterbonus an der Akademie Handel.

Meinungen

Wichtige Fragen & Antworten (FAQ)

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