Bei der Weiterbildung zum/-r Fachwirt/-in bzw. Fachkauffrau/-mann an der Akademie Handel ist eine finanzielle Förderung von mehr als 100% der Kosten möglich. Einzelne Bundesländer gewähren nicht nur Aufstiegs-BAföG, sondern zahlen bei bestandener Fachwirte- bzw. Fachkaufleute-Prüfung auch einen Meisterbonus bzw. Aufstiegsprämien aus.
Welches Bundesland einen Meisterbonus bzw. Aufstiegsprämien auszahlt, können Sie der Übersicht entnehmen.
keine Förderung bestandener Fachwirte- oder Fachkaufleute-Prüfung
3.000 € Meisterbonus bei bestandener Fachwirte-/ Fachkaufleute oder Meisterprüfung
Meisterbonus: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
keine Förderung bestandener Fachwirte- oder Fachkaufleute-Prüfung
keine Förderung bestandener Fachwirte- oder Fachkaufleute-Prüfung
4.000 € Aufstiegsfortbildungs-Prämie bei bestandener Fachwirte-, Fachkaufleute-, Meisterprüfung
Aufstiegsfortbildungs-Prämie: Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation
1.000 € Meisterprämie bei bestandener Fachwirte-, Fachkaufleute-, Meisterprüfung
3.500 € Aufstiegsprämie bei bestandener Fachwirte-, Fachkaufleute-, Meisterprüfung
keine Förderung bestandener Fachwirte- oder Fachkaufleute-Prüfung
keine Förderung bestandener Fachwirte- oder Fachkaufleute-Prüfung
keine Förderung bestandener Fachwirte- oder Fachkaufleute-Prüfung
2.000 € Aufstiegsbonus bei bestandener Aufstiegsfortbildung
1.000 € Aufstiegsbonus bei bestandener Aufstiegsfortbildung
keine Förderung bestandener Fachwirte- oder Fachkaufleute-Prüfung
keine Förderung bestandener Fachwirte- oder Fachkaufleute-Prüfung
keine Förderung bestandener Fachwirte- oder Fachkaufleute-Prüfung
1.000 Euro Meisterbonus bei bestandener Prüfung zum Industrie- oder Fachmeister (dazu zählen auch Fachwirte)
Ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf den Meisterbonus oder eine Aufstiegsprämie haben, hängt von Ihrem Wohn- bzw. Arbeitsort ab. Bitte informieren Sie sich bei den entsprechenden Stellen in Ihrem Bundesland über die Voraussetzungen und Bedingungen der Beantragung und Auszahlung.