Bei der Weiterbildung zum/-r Fachwirt/-in bzw. Fachkauffrau/-mann an der Akademie Handel ist eine finanzielle Förderung von mehr als 100% der Kosten möglich. Einzelne Bundesländer gewähren nicht nur Aufstiegs-BAföG, sondern zahlen bei bestandener Fachwirte- bzw. Fachkaufleute-Prüfung auch einen Meisterbonus bzw. Aufstiegsprämien aus.
Welches Bundesland einen Meisterbonus bzw. Aufstiegsprämien auszahlt, können Sie der Übersicht entnehmen.
keine Förderung bestandener Fachwirte- oder Fachkaufleute-Prüfung
3.000 € Meisterbonus bei bestandener Fachwirte-/ Fachkaufleute oder Meisterprüfung
Meisterbonus: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
keine Förderung bestandener Fachwirte- oder Fachkaufleute-Prüfung
keine Förderung bestandener Fachwirte- oder Fachkaufleute-Prüfung
4.000 € Aufstiegsfortbildungs-Prämie bei bestandener Fachwirte-, Fachkaufleute-, Meisterprüfung
Aufstiegsfortbildungs-Prämie: Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation
1.000 € Meisterprämie bei bestandener Fachwirte-, Fachkaufleute-, Meisterprüfung
1.000 € Aufstiegsprämie bei bestandener Fachwirte-, Fachkaufleute-, Meisterprüfung
keine Förderung bestandener Fachwirte- oder Fachkaufleute-Prüfung
keine Förderung bestandener Fachwirte- oder Fachkaufleute-Prüfung
keine Förderung bestandener Fachwirte- oder Fachkaufleute-Prüfung
2.000 € Aufstiegsbonus bei bestandener Aufstiegsfortbildung
1.000 € Aufstiegsbonus bei bestandener Aufstiegsfortbildung
keine Förderung bestandener Fachwirte- oder Fachkaufleute-Prüfung
keine Förderung bestandener Fachwirte- oder Fachkaufleute-Prüfung
keine Förderung bestandener Fachwirte- oder Fachkaufleute-Prüfung
1.000 Euro Meisterbonus bei bestandener Prüfung zum Industrie- oder Fachmeister (dazu zählen auch Fachwirte)
Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf den Meisterbonus oder eine Aufstiegsprämie haben, hängt von Ihrem Wohn- bzw. Arbeitsort ab. Bitte informieren Sie sich bei den entsprechenden Stellen in Ihrem Bundesland über die Voraussetzungen und Bedingungen der Beantragung und Auszahlung.