1 Tag
Allgemeine Informationen zum Seminar finden Sie unter Bildungsangebote > Seminar > Waren- und Sachkundeseminare.
Nachfolgend finden Sie die terminspezifischen Informationen.
Lt. § 10 Abs. 1 und 2 Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV) unterliegen seit dem 01.01.2025 folgende Biozid-Produkte dem Selbstbedienungsverbot:
Biozid-Produkte, die nicht für die breite Öffentlichkeit zugelassen sind
Die Abgabe darf nur von einer im Betrieb beschäftigten Person erfolgen, die die Anforderungen an die Sachkunde nach § 13 ChemBiozidDV erfüllt. Eine Möglichkeit die Sachkunde zu erlangen, ist für Personen mit Pflanzenschutz-Sachkunde einen Fortbildungslehrgang nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 ChemVerbotsV zu absolvieren.
Gültigkeit: 6 Jahre
Unser Dozent wurde mit Bescheid vom 25.10.2022 Az.: AP-6154-9-V25-D49151/2022 durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in München zur Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen nach § 11 Absatz 1 Nr. 2 ChemVerbotsV anerkannt.
Personen mit Sachkunde nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 PflSchG (Pflanzenschutz-Sachkunde).
Die Teilnehmenden erhalten die Unterlagen als PDF-Dateien zum Nachlesen und Selbststudium.
Für die Teilnahme wird eine bereits vorhandene Sachkunde nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 PflSchG (Pflanzenschutz-Sachkunde) vorausgesetzt. Bei der Anmeldung sollte Art und Datum der erworbenen Sachkunde mitgeteilt oder noch besser eine Kopie des Sachkundezeugnisses beigefügt werden.
Technische Voraussetzungen:
1 Tag
09:00 - 17:00 Uhr
330,00 € pro Person