11 Abende, 4 Unterrichtsstunden pro Woche
Ablegung der Prüfung zum Erhalt des Befähigungsnachweises über die Kenntnisse der Vorschriften, den Umgang mit freiverkäuflichen Arzneimitteln und Behandlung nach Paragraf 50 des Arzneimittelgesetzes.
Mitarbeiter:innen im Verkauf von freiverkäuflichen Arzneimitteln. Paragraf 50 des Arzneimittelgesetzes verlangt von jedem Kaufmann, der freiverkäuflichen Arzneimitteln verkaufen will, einen besonderen Befähigungsnachweis.
Das Sortiment freiverkäuflicher Arzneimittel: - Welche Pflanzen oder Chemikalien werden in freiverkäuflichen Arzneimitteln verwendet? - Wie erkennt man offensichtlich verwechselte, verfälschte oder verdorbene feiverkäufliche Arzneimittel? - Die richtige Lagerung freiverkäuflicher Arzneimittel, Verfalldatum. - Das ordnungsgemäße Abfüllen, Abpacken und die Abgabe freiverkäuflicher Arzneimittel. - Vorschriften des Arzneimittelrechts und des Rechts der Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens, soweit sie für freiverkäufliche Arzneimittel von Bedeutung sind. - Gefahren bei unsachgemäßem Umgang mit freiverkäuflichen Arzneimitteln.
Voraussetzung für die Teilnahme am Sonderseminar zur Erlangung des Befähigungsnachweis nach Paragraf 50 der Arzneimittelgesetzes ist: Kaufmännische Tätigkeit oder Verkäufer/Verkäuferin in einem festen Anstellungsverhältnis
11 Abende, 4 Unterrichtsstunden pro Woche
Dienstag und Donnerstag von 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr Die Abendtermine finden live online im virtuellen Klassenzimmer statt.
Technische Voraussetzungen für die Teilnahme am interaktiven Onlineunterricht:
Wir sichern Ihren Lernerfolg, indem wir
Präsenzunterricht (live online) mit
Online-Elementen (z.B. Lernapp mit Tests und Quizzes)
kombinieren.
Bundeseinheitliche IHK-Prüfung, die von den meisten Industrie- und Handelskammern angeboten wird.
23.11.2023 (IHK München/Oberbayern)
349,00 Euro inkl. Lernmaterialien. Die Prüfungsgebühr wird von der IHK gesondert in Rechnung gestellt.