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Personalfachkaufleute sind in allen Wirtschaftszweigen tätig und sind fachlich qualifizierte Ansprechpartner für die vielfältigen Aufgaben des Personalwesens. Sie beherrschen das Instrumentarium praktischer Personalarbeit und haben sich das Wissen und die Fähigkeit angeeignet, die personellen Belange richtig in das Unternehmensgeschehen einzuordnen. Sie sind in der Lage, alle Personalverwaltungsvorgänge zu bearbeiten. Bei entsprechender Leistung besteht die Möglichkeit, aufgrund der Kenntnisse und Erfahrungen, Führungsaufgaben im betrieblichen Personalwesen zu übernehmen. Personalfachkaufleute können in den Unternehmen als Personalreferenten bzw. Personalleiter eingesetzt werden. Als Funktionsspezialisten sind sie Berater und Dienstleister für die Mitarbeiter und die Geschäftsführung. Mit dem Abschluss Geprüfte/-r Personalfachkauffrau/-mann erwerben Sie einen allgemeinen Hochschulzugang.
Der Studiengang kommt für alle Mitarbeiter aus dem Personalbereich in Frage, die Führungsaufgaben übernehmen wollen und bereit sind, sich für ihr berufliches Weiterkommen zu engagieren.
Um zur IHK-Prüfung zugelassen zu werden, muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein und der Nachweis der Ausbilderprüfung (AdA)* erbracht werden: - Eine abgeschlossene Ausbildung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und mindestens ein Jahr Berufspraxis im Personalbereich oder - eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und eine Berufspraxis von mindestens zwei Jahren im Personalbereich oder - eine abgeschlossene Ausbildung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine Berufspraxis von mindestens drei Jahren im Personalbereich. - Falls kein abgeschlossener Ausbildungsberuf vorliegt, muss eine mindestens fünfjährige Berufspraxis im Personalwesen nachgewiesen werden.
Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeiten muss bei berufsbegleitenden Studiengängen erst zum Zeitpunkt der Prüfung erfüllt sein.
*Die Vorbereitung auf die AdA-Prüfung ist integrativer Bestandteil des Studiengangs.
12 Monate (Ferienzeiten orientieren sich an den Schulferien)
jeden Dienstagabend 17.30 - 20.45 Uhr - virtuell - und jeden Samstag 08.00 - 15.15 Uhr + 1 Vollzeitwoche für AdA (07.03.2022 - 12.03.2022) - wahlweise virtuell oder Präsenz
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern.
Oktober 2022 schriftlich / Januar 2023 mündlich
3.610,00 Euro (zzgl. 180,00 Euro für Lernmaterialien). Prüfungsgebühren werden gesondert von der IHK in Rechnung gestellt.
Dieser Studiengang ist förderungsfähig nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Aufstiegs"-BAföG, ehemals: "Meister"-BAföG), derzeit mit bis 75 % der Studiengangs- und Prüfungsgebühren.
Informieren Sie sich über Studieninhalte und Karriereperspektiven der Weiterbildung Geprüfte/-r Personalfachkauffrau/-mann IHK.
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