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Der Handelsfachwirt ist in der Lage, alle im Handelsunternehmen anfallenden Führungsaufgaben zu übernehmen. Durch vertieftes, handelsspezifisches Fachwissen sowie organisatorisch-methodische Kenntnisse versteht er Betriebsabläufe in ihrem Gesamtzusammenhang und kann sie beurteilen. Auf dieser Grundlage wird er planerisch und strategisch tätig.
Typische Positionen und Aufgabenfelder für Handelsfachwirte sind:
Die Absolventen des Abschlusses 'Geprüfte/-r Handelsfachwirt/-in' erwerben den allgemeinen Hochschulzugang
Das Studium kommt für alle Mitarbeiter aus Handel und Vertrieb in Frage, die über ausreichend Berufspraxis verfügen und ihre Zeit und Energie gezielt investieren möchten, um ihre Karriere weiter voranzutreiben.
Abschluss in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und mindestens ein Jahr Berufserfahrung.
Abschluss einer Ausbildung zum Verkäufer oder einer kaufmännisch-verwaltenden Berufsausbildung und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung.
Abschluss einer Berufsausbildung zum/-r Fachlagerist/-in und mindestens drei Jahre Berufserfahrung.
mindestens 90 ECTS-Punkte in einem betriebswirtschaftlichen Studium und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung.
Keine der beschriebenen Qualifikationen: fünf Jahre Berufserfahrung
Die Berufserfahrung muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im Handel im weiteren Sinn erworben werden und erst zum Zeitpunkt der ersten schriftlichen IHK-Teilprüfung vollständig erbracht sein (Ausnahme: Bei Vollzeitstudiengängen muss die Berufserfahrung bereits bei Studienbeginn erbracht sein.)
ca. 19 Monate
Mo + Mi 18.15 - 21.30 Uhr; Samstage 08.00 bis 15.15 Uhr // zzgl. ca 5 Samstage Gesamtzeitraum // zzgl. 1 Vollzeitwoche 26.07. - 30.07.2021
Industrie- und Handelskammer zu Coburg
1. Teileprüfung 25. März 2021 // 2. Teileprüfung 16. September 2021 // mündlich ca. Oktober 2021
3.425,00 EUR (zzgl. 310,00 EUR für Manuskripte). Die Prüfungsgebühren werden von IHK in Rechnung gestellt.
Dieser Studiengang ist förderungsfähig nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Aufstiegs"-BAföG, ehemals: "Meister"-BAföG), derzeit mit bis 64 % der Studiengangs- und Prüfungsgebühren.
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